Die Untere Denkmalschutzbehörde

Die Bahnhofsgebäude in Zernsdorf samt näherer Umgebung stehen seit Ende 2013 auf Antrag des neuen Eigentümers bei der Oberen Denk-malschutzbehörde des Landes Brandenburg unter Denkmalschutz.  Die Untere Denkmalschutzbehörde (UDSB) des Landkreises Dahme Spree-wald leistet einen marginalen Beitrag zu den Sanierungskosten der Gebäude, wobei die Antragstellung viel Zeit und Nerven kostet. Das Ergeb-nis eines solchen Antrags ist dabei manchmal äusserst fragwürdig:

 

1. Für die Sanierung des maroden Güterschuppendaches hatte die Behörde 2016 selbst nach einer Besichtigung einen Zuschuß vorgeschlagen. Der Antrag wurde gestellt und befürwortet. Nach Abschluß der Arbeiten und einer weiteren Begehung monierte die Behörde, daß falsche Bau-stoffe benutzt worden seien. Das war jedoch nicht der Fall. Dennoch bestand die Behörde auf ihrer unrichtigen Aussage. Ein Widerspruch (der sinnigerweise von der USDB selbst bearbeitet wurde) war zwecklos, - kein Geld!

 

2. Erfreulicherweise wurde Mitte 2017 ein Zuschuß zur weiteren Sanierung von Fenstern und Türen bewilligt. Leider hat die Behörde im Sep-tember 2017, nachdem schon die Aufträge für die Arbeiten vergeben wurden, die Bewilligung zurückgezogen - kein Geld! Hier deutet sich aber nun eine Lösung an - also schaun wir mal.

 

3. Finanzielle Aufwendungen für die Sanierung von Denkmalen sind steuerlich absetzbar. Dazu hat die UDSB die Ausgaben zu prüfen und die Aufwendungen für das Finanzamt zu bestätigen. Für die Jahre 2014 und 2015 wurden die Belege am 19.12.2016 bei der UDSB eingereicht. Am 13.06.2017 erhob die Behörde eine Nachforderung: Der Antragsteller müsse die Rechnungen nummerieren! Sieben Monate war die UDSB untätig, um dann mit einer unsinnigen Forderung weitere Zeit zu gewinnen: Die Rechnungen müßten nummeriert werden. Nach 9 Monaten stellt die Behörde fest, daß einige Rechnungen nicht im Original vorliegen. Heutzutage werden Rechnungen nun mal zum Teil per Email ver-sandt. Die Behörde spielt auf Zeit und der Landrat reagiert auf Beschwerden nicht einmal.  Das Finanzamt mahnt mit Recht die Bescheinigung beim Eigentümer an. Ende September 2017, also nach 9 Monaten, kam die Akte bearbeitet zurück mit Stempeln auf den Rechnungen und einer handschriftlichen Summe unter der Auflistung der Rechnungen. Nicht berücksichtigt wurden mehrere 10.000 Euro und dies wiederum mit nachweisbar falscher Einschätzung der UDSB. Ein Widerspruch wurde wieder durch die Behörde selbst bewertet und abgelehnt. Statt dessen wird auf den Klageweg verwiesen; ein Unterfangen, daß bekanntlich langwierig und teuer ist...

 

Der Landrat hatte ein Gespräch für den Mai 2018 vereinbart, leider aber den Termin kurzfristig ersatzlos abgesagt. Das ist durchaus als Affront zu werten und paßt in das Bild von mangelnder Bürgernähe von Kreisbehörden und Landrat. Nachdem die Dienststellenleiterin leider erkrankt ist, scheint die UDSB gänzlich arbeitsunfähig zu sein.


Das Umweltamt

Anfrage wegen Bodenbelastung am Bahnhof Zernsdorf

Am Bahnhof Zernsdorf hatte die Deutsche Bahn in einigen Bereichen Bodenuntersuchungen durchführen lassen, die geringe Belastungen mit Schweröl-Derivaten ergaben. Der Eigener des Geländes beim Umweltamt der Landkreises Dahme-Spreewald angefragt, ob diese Untersuch-ungen bekannt seien und dort weitere Erkenntnisse vorliegen. Das Amt antwortete nach angemessener Zeit lapidar, daß man die Bahndaten kenne und keine anderen Untersuchungen bekannt seien. Ohne vorherige Ankündigung, daß die Auskunft kostenpflichtig sei, wurde nach-träglich ein Entgeld erhoben, widrigenfalls mit Androhung der Pfändung...  

Anfrage wegen Bodenbelastung am ehemaligen Schwellenwerk Zernsdorf

Das Schwellenwerk in Zernsdorf hat über Jahrzehnte hinweg den Boden massiv verseucht. Auf diesem Gelände wurden in den letzten Jahren Wohnhäuser mit Gärten neu errichtet. Eine Anfrage nach den Daten der Belastung des Bodens beim Umweltamt des Kreises wurde damit abgetan, daß alles nach Gesetz und Vorschrift genehmigt worden sei. Auch hier wurde nicht vor Antwort darauf verwiesen, daß diese aufschlußreiche Amtsaussage mit Kosten verbunden sei. Zur Eintreibung der Kosten wurde wiederum mit Pfändung gedroht!

Mehr zur Schadstoffkontamination auf der Seite "Umweltschutz".

Fazit

Die Kreisbehörden fühlen sich offenbar als Obrigkeit, die den Untertanen mit teils gesetzwidrigen Mitteln jede Motivation nimmt, sie zu kontaktieren oder gar mit dem Ansinnen der konstruktiven Zusammenarbeit stört. Zum großen Teil agieren die Mitarbeiter des Kreises destruktiv, formal, ängstlich auf eigene Absicherung bedacht. Der Dienstleistungsgedanke und sachbezogene Arbeit sind hier unbekannt. Daher sei den Mitarbeitern der Ämter ins Stammbuch geschrieben: Die Bürger sind Ihre Arbeit- und Auftragsgeber und Sie sind deren Dienstleister! Die Kreisverwaltung muß dringend reformiert werden. Übrigens sollte man Vertrauen in unsere Demokratie haben: schwarz, grün, rot oder auch gelb werden das schon schaffen, niemals aber schietbraun!!!