Märkische Allgemeine Zeitung vom 15.06.2017


Bauprojekte in Königs Wusterhausen

Bahnhof Königs Wusterhausen

Rathaus Königs Wusterhausen 


Erschliessungsmaßnahmen

Die Stadt Königs Wusterhausen hat beschlossen, alle „unbefestigten“ Strassen in den Ortsteilen ab 2017 zu asphaltieren. Dies wird nicht als Strassenbau, sondern als Erschliessung bezeichnet. Dadurch werden die Strassenanlieger nicht mit 75% der Baukosten belastet, sondern mit 90%. Sollten die Anlieger einer Strasse den Bau selbst organisieren und komplett finanzieren käme das laut Stadtverwaltung den einzelnen Anlieger billiger. Zwei Tricks der Verwaltung, die leicht zu durchschauen sind und nur einem Zweck dienen: Der Hausbesitzer soll möglichst die gesamten Kosten tragen, die Kommune keine. Ohne Beteiligung und Information der Bürger treibt die Stadt den Strassenbau voran: Baugrunduntersuchungen und Vermessungen haben überall bereits stattgefunden, um Fakten zu schaffen. Das ist nicht hinnehmbar!

Neben der ungerechten Kostenregelung gibt es gegen den Ausbau der abfällig als "Sandpisten" bezeichneten Strassen viele schwer-wiegende Argumente:

  

1. Generelle Argumente gegen Strassenausbau/Erschliessung

 

1.1 Bodenversiegelung

Die geplante Asphaltierung von Strassenland in den eingemeindeten Dörfern der Stadt Königs Wusterhausen bedeutet die Versie-gelung großer Bodenflächen. Die negativen Folgen der Landschafts-Versiegelung sind bekannt: Niederschlag kann nicht wie bisher ins Grundwasser versickern, teure Gegenmaßnahmen sind zu ergreifen. Die Asphaltierung von Strassen wirkt schädigend auf die Umwelt.

 

1.2 Verkehrssicherheit

Die geplante Maßnahme der Stadt Königs Wusterhausen wird mit der Herstellung von Verkehrssicherheit begründet. Im Umkehr-schluß hieße das aber, daß die Stadtverwaltung ein Risiko untätig über Jahrzehnte in Kauf genommen hat. Es wird positiv über-raschen, daß das Gegenteil der Fall ist: Auf den derzeit unbefestigten Strassen bewegen sich die Autofahrer vorsichtig mit mäßigem Tempo. Würden die Strassen asphaltiert, erhöhen sich automatisch die Geschwindigkeiten der Autos und stellen so eine direkte Gefahr für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere Kinder und ältere Menschen dar.

 

1.3 Lichtverschmutzung

Nach neueren Bestimmung sind die alten Beleuchtungsanlagen bei Strassenausbau durch neue lichtstärkere zu ersetzen. In der Mittelstrasse kann das nun nach dem Ausbau besichtigt werden: Höhere Lampendichte und stärkere Leuchtmittel führen zu einer deutlich höheren Lichtverschmutzung bei, was für Vögel und Insekten fatale Folgen hat.

 

1.4 Tourismus

Touristen aus Berlin oder den alten Bundesländern wissen den urwüchsigen Zustand der Strassen und Wege sehr zu schätzen, ja sie kommen gerade deshalb gerne hierher. Eine Asphaltierung der Strassen würde den Charakter des Ortsbildes zerstören und somit die Attraktivität für Urlauber stark mindern.

 

 

2. Spezielle Argumente zum Bahnhof Zernsdorf

 

2.1 Umgebungsschutz von Denkmalen

Laut Aussage der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDSB) beim Kreis LDS steht auch die Umgebung von Denkmalsgebäuden unter Schutz und ist so zu erhalten, daß der Gesamteindruck des Denkmals erhalten bleibt. Das trifft für die Gebäude und das Gelände  am Bahnhof Zernsdorf (Bahnhofsweg 3 und 4) zu. Eine Asphaltierung des Bahnhofsvorplatzes würde den Bestimmungen der UDSB entgegenstehen.

 

2.2 Erschließung

Die Gebäude Bahnhofsweg 3 und 4 sind an sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen. Es besteht also kein Bedarf an neuen Erschliessungsmaßnahmen.

 

2.3 Zuwegung

Bahnhofsweg 3 und 4 sind ausschließlich über den Bahnhofsweg verkehrsmäßig zugänglich. Daher kommt formal eine Einbeziehung in Maßnahmen an anderen Strassen (z.B. Knorrsweg, Am Bahnhof) nicht in Betracht. Die Bewohner des Bahnhofweges 3 und 4 be-nötigen im übrigen keine Zufahrt für Automobile, da sie selbst keine solchen besitzen.

 

2.4 Eisenbahn-Widmung

  • Die Liegenschaft am Bahnhofsweg 3 und 4 ist bahngewidmet und unterliegt nicht kommunaler Planungshoheit. Damit entfallen alle Beteiligungen der Anlieger an kommunalen Maßnahmen.
  • Der Bahnhofsvorplatz und Teile des Bahnhofsweges sind bahngewidmet. Deshalb sind Baumaßnahmen ohne Genehmigung der Bahn und des Eisenbahnbundesamtes (EBA) nicht zulässig. 

2.5 Baumfällungen

Nach Auskunft der zuständigen Stelle in der Stadtverwaltung sollen beim Ausbau des Bahnhofsvorplatzes alle großen Bäume gefällt werden. Diese Bäume sind gesund und dürfen daher nicht beseitigt werden. Ausserdem besteht Umgebungsschutz für das Denkmal Bahnhof Zernsdorf (siehe 2.1). Trotzdem sind nun alle Bäume gefällt worden. 

 

Fazit:

Auf Kosten der Bürger sollen Ortsstrassen asphaltiert werden, damit die Autobesitzer mit sauberen Reifen schnell ihre Grundstücke erreichen können. Dafür werden bedenkenlos Bodenversiegelung, Risiken für andere Verkehrsteil-nehmer, Zerstörung des Ortscharakters und Lichtverschmutzung in Kauf genommen. Unsere Kinder und Enkel wird das eher nicht erfreuen.